Bau des mittleren Abschnitts der Tangentialverbindung Ost (TVO)

05.09.2024

Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt plant den Bau des mittleren Abschnitts der Tangentialverbindung Ost (TVO).

Hauptziele der Umsetzung dieses Abschnitts sind die Entlastung der derzeit stark vom Kfz-Verkehr belasteten Straßenzüge Am Tierpark, Treskowallee im Bezirk Lichtenberg und Köpenicker Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sowie die Reduzierung der Lärmbelastung und Schadstoffbelastung für die Anwohner dieser Straßenzüge.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 351 Mio. Euro. Kostenträger ist das Land Berlin.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat die aus 21 Aktenordnern bestehenden Antragsunterlagen bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingereicht. Derzeit läuft ein Anhörungsverfahren.

Die allerwichtigsten Informationen zum geplanten mittleren Abschnitt der TVO sind dem TVO-Erläuterungsbericht entnommen und für Sie zusammengefasst worden:

->Wo wird die neue TVO-Trasse verlaufen?
->Warum wird die TVO-Trasse errichtet? Was wird mit der TVO-Trasse entstehen?
->Wie kam es zur jetzigen Planung der TVO-Trasse?
-> Wie wird sich die neue TVO-Trasse auf die Menschen und die Umwelt auswirken?
->Welche Schutzmaßnahmen sind geplant?

Wo wird die neue TVO-Trasse verlaufen?

Der mittlere TVO-Abschnitt wird sich über eine Länge von ca. 7,2 km zwischen der Spindlersfelder Straße im Süden bis zur Märkischen Allee (B 158) im Norden erstrecken:

• Die geplante Trasse wird demnach südlich der Querung der Rudolf-Rühl-Allee am Gelände verlaufen, diese und die nachfolgende Bahntrasse östlich des Bahnhofs Wuhlheide überqueren, die Köpenicker Straße kreuzen und sich danach dem Berliner Außenring (BAR) der Deutschen Bahn annähern

• Bei Bau-km 4+840 wird sie den BAR zum ersten Mal unterqueren, bis Bau-km 6+530 westlich des BAR verlaufen und diesen dann ein zweites Mal unterqueren, um anschließend wieder zur Märkischen Allee einzuschwenken.

• Bei Bau-km 6+900 wird die TVO die Straße Alt-Biesdorf (B 1/B 5) kreuzen und danach an die Märkische Allee anbinden:

Wie kam es zur jetzigen Planung der TVO-Trasse?

Fertigstellung des nördlichen und südlichen TVO-Abschnitts im 20. Jahrhundert

Die Pläne für eine Entlastungsstraße zwischen dem Nordosten und dem Südosten Berlins reichen bis in das 20. Jahrhundert zurück. Schon in den 1920er Jahren gab es Überlegungen für eine leistungsfähige Straßenverbindung zwischen Ahrensfelde und Adlershof.

• Im Generalverkehrsplan der Hauptstadt der DDR waren vier Tangenten zur Bewältigung der Verkehrsströme geplant. Diese sollten als Radial-Ring-System die auf die Innenstadt ausgerichteten Radialen entlasten und tangentiale Verkehre ableiten.

• Mit dem Bau der Großwohnsiedlung Marzahn in den 1970er Jahren wurde mit der Märkischen Allee (B 158) der nördliche Abschnitt der Tangentialverbindung errichtet. Er verläuft von der Stadtgrenze in Ahrensfelde bis zur B 1/B 5 in Biesdorf.

•In den 1990er Jahren wurden die Notwendigkeit und Bedeutung der verschiedenen Abschnitte weiter untersucht, wobei der Raum Köpenick Priorität erhielt. Der Bau des südlichen Teilstücks der TVO wurde abgeschlossen. Es verläuft von der Straße „An der Wuhlheide“ über die Spindlersfelder Straße und den Glienicker Weg bis zum Adlergestell.

Einigung auf den geplanten Verlauf der mittleren TVO-Trasse: Kombinationspunkt

•In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Voruntersuchungen zur neuen Straßenverbindung zwischen der Spindlersfelder Straße und der Märkischen Allee durchgeführt

• Die Analyse des Bestandes mit stark frequentierten Verkehrswegen (Knotenpunkten und Strecken), hoher Stauanfalligkeit und daraus resultierenden Konflikten und Problemen in Bezug auf die Leistungsfähigkeit und die Belastung der Bewohner und Anlieger zeigte mithilfe einer objektkonkreten Verkehrsprognose, dass durch die prognostizierten Entwicklungen der Raumstruktur und Infrastruktur keine Verbesserung dieser Verkehrszustände zu erwarten sein wird. Im Gegenteil, insbesondere durch den steigenden Anteil des Lkw-Verkehrs werden zusätzliche Belastungen auftreten.

•Daran anschließend ergab sich, dass die Errichtung des mittleren TVO-Abschnitts wesentlich zur Verbesserung der festgestellten schwierigen Verkehrsverhältnisse beitragen würde.

•Im Rahmen des Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens wurden acht verschiedene Trassenkorridore untersucht. Die Bewertung dieser Korridore unter Einbeziehung verkehrlicher, wirtschaftlicher, städtebaulicher und umweltrelevanter Kriterien führte zum Ausschluss von sechs Korridoren, da sie die Planungsziele nicht erfüllten.

• Die Entscheidung, zwei verbleibende Korridore (östlich und westlich des Berliner Außenrings der DB) weiterzuverfolgen, ermöglicht einen neuen, weitgehend anbaufreien Trassenverlauf, der die verkehrsplanerischen Ziele hinsichtlich der Verkehrswirksamkeit und Verbindungsqualität für einen Lückenschluss in der Nord-Süd-Relation im Hauptstraßennetz der östlichen Bezirke Berlins in vollem Umfang erfüllt und die bestehenden Straßenzüge in dieser Region erheblich entlasten würde. Durch die mögliche Kombination beider Korridore könnten sich neue Potenziale ergeben.

•Abhängig davon, an welchem Punkt der mittlere TVO-Abschnitt die Bahnanlage überqueren könnte, wurden drei Kombinationen der zwei verbliebenen Korridore entwickelt:

->Der Kombinationspunkt „Anfang“: Die Überquerung der Bahnanlage von Ost nach West würde an der nördlichen Waldgrenze der      Köpenicker Straße vor dem Hadubrandweg erfolgen.

->Der Kombinationspunkt „Mitte“ : Der Trassenwechsel würde auf Höhe des Arnfriedwegs erfolgen.

->Der Kombinationspunkt „Ende“: Der Trassenwechsel würde auf Höhe der Stader Straße unmittelbar vor Beginn des Streckenabschnitts erfolgen, in dem die vorhandene Bebauung näher an die Bahnanlage heranrückt.

•Unter Berücksichtigung der artenschutzrelevanten Belange und des besonderen Artenschutzes wurde festgestellt, dass die Zulassungsfähigkeit der Kombinationsvarianten „Anfang“ und „Mitte“ nicht gegeben ist:

->Beim Kombinationspunkt „Anfang“ könnte ein Teil der erforderlichen Abrisse vermieden werden, was jedoch zu einer Beeinträchtigung des wertvollen Naturraums des Biesenhorster Sandes auf einer zusätzlichen Streckenlänge von etwa 1.800 Metern führen würde.

->Beim Kombinationspunkt „Mitte“ würde sich der Eingriff in den Biesenhorster Sand auf der Westseite im Vergleich zum „Kombinationspunkt Anfang“ nur geringfügig um etwa 300 Meter verringern. Zudem sind dabei Grundstücksbetroffenheiten festzustellen.

->Auch beim Kombinationspunkt „Ende“ sind Grundstückseigentümer betroffen; jedoch wird die Beeinträchtigung des wertvollen Naturraumes des Biesenhorster Sandes auf der Westseite gering sein.

•Die Kombinationsvariante „Ende“ ist somit das Ergebnis der Variantenuntersuchung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens und der Belange des besonderen Artenschutzes und stellt die Vorzugsvariante dar.

Wie wird sich die neue TVO-Trasse auf die Menschen und die Umwelt auswirken?

Bewertung der Auswirkungen auf Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

•Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut „Menschen“, insbesondere die menschliche Gesundheit, können in hohem Maße reduziert werden.

•Dies wird u.a. durch den Verzicht auf Nachtarbeiten gewährleistet werden.

•Aufgrund der deutlich höheren Schallpegel während des Baus und der Lage des Vorhabens sind zusätzliche Lärmbelastungen in Bereichen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für die Erholungsnutzung während der Bauzeit von bis zu etwa 10 Jahren zu erwarten.

•Umfangreiche Beeinträchtigungen ergeben sich u.a. durch die Verlärmung von Kleingartenanlagen und Grünanlagen, die überwiegend eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung im Siedlungsraum haben. Zur Minderung der Auswirkungen sind zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen notwendig.

• Auch der teilweise vorbelastete nordöstliche Bereich des Tierparks, ein Schwerpunkt der Erholungsnutzung mit überregionaler Bedeutung, ist betroffen. Die Auswirkungen durch bau- und betriebsbedingte Lärmemissionen werden daher für das Schutzgut als erheblich eingestuft.

•Durch den Bau der TVO werden 48 Gebäude und durch A-/E-Maßnahmen 77 Gebäude abgerissen. Davon sind lediglich fünf Gebäude Wohngebäude. Der Verlust der Wohnfunktion wird, auch unter Berücksichtigung der Knappheit von Wohnraum in Berlin, als erhebliche Auswirkung für das Schutzgut eingestuft.

Bewertung der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

•Insgesamt werden die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt als erheblich eingestuft.

•Für die Artengruppen Brutvögel und Fledermäuse können unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen Auswirkungen vermieden bzw. Verluste entsprechend ausgeglichen werden, sodass für diese Artengruppen keine erheblichen umweltrelevanten Auswirkungen verbleiben.

•Jedoch wird großflächig in Habitate der Zauneidechse eingegriffen. In Unterlage 19.2 wird dargelegt, dass es trotz gebotener Minimierung des Eingriffs im Rahmen der Baumaßnahmen zu einem temporären baubedingten und einem dauerhaften anlagenbedingten Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Flächeninanspruchnahme für die Zauneidechse kommt. Mithilfe von Abfangen und Umsiedeln wird auf den betroffenen Flächen verhindert, dass das Tötungsverbot greift.

•Für die Habitatverluste werden trassennahe CEF-Maßnahmen umgesetzt. Weitere trassennahe Flächen stehen erst nach Beendigung der Bautätigkeiten zur Verfügung

•Anlage- und betriebsbedingt wird in hoch bis sehr hoch bedeutsame Habitatflächen von Faltern und Heuschrecken eingegriffen.

•Die vorhabenbedingten Eingriffe in geschützte Biotope werden vollständig kompensiert (vgl. Unterlage 19.1).

Bewertung der Auswirkungen auf Fläche und Boden

Unter Berücksichtigung der in Unterlage 19.6 (Kapitel 6.3.3) beschriebenen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen zur Vermeidung und Minderung der nicht vollständig kompensierbaren Bodeneingriffe sowie der geringen Flächenverfügbarkeit im städtischen Bereich werden die nicht vollständig zu vermeidenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche und Boden als erheblich eingestuft.

Bewertung der Auswirkungen auf Wasser

Unter Berücksichtigung der in Unterlage 19.6 (Kap. 6.4.3) beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser.

Bewertung der Auswirkungen auf Luft und Klima

Klimaschutz. Der Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 19.7) ermittelt für das Vorhaben Emissionen in Höhe von 6.650 t CO₂-Äquivalent pro Jahr, was einem Anteil von etwa 0,079 Promille bzw. 0,008 % der national zulässigen Jahresemissionsmenge entspricht und daher als untergeordnet zu bewerten ist.

•Die Auswirkungen durch den Betrieb der TVO werden aufgrund des geringfügigen Anstiegs der Luftschadstoffe daher als gering eingeschätzt.

•Gemäß Unterlage 19.7 wird mit der Umstellung auf Elektromobilität von einer Reduzierung der Emissionen im Verkehrssektor und möglicherweise von einer Verlagerung in den Sektor Energiewirtschaft auszugehen sein.

•In Verbindung mit der Kompensation des Verlusts klimarelevanter Vegetationsstrukturen und weiterer klimawirksamer Strukturen kommt Unterlage 19.7 zu dem Schluss, dass das Vorhaben mit den Belangen des Klimaschutzes vereinbar ist.

Luft und Klima. Vorhabenbedingt erfolgen Eingriffe in Waldflächen gemäß Biotoptypenkartierung (Unterlage 19.3.1) auf einer Fläche von ca. 22 ha.

•Grundsätzlich wird auf den lediglich baulich beanspruchten Flächen eine Wiederherstellung der Biotope durchgeführt. Zudem wird auf geeigneten Straßennebenflächen die Anlage von Gehölzflächen vorgenommen, die jedoch in ihrer Funktion nicht mit Waldflächen vergleichbar sind.

•Ein Teil der Kompensation erfolgt aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit im Untersuchungsraum auf anderweitigen Flächen im Berliner Stadtgebiet, sodass insbesondere für die angrenzenden Wohngebiete grundsätzlich von einem Verlust von Flächen mit Bedeutung für die Kalt- und Frischluftproduktion auszugehen sein wird.

Bewertung der Auswirkungen auf Landschaft

•Unter Berücksichtigung der beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung ergeben sich erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft insbesondere durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Grünflächen mit sehr hoher Bedeutung für die Erholung sowie deren betriebsbedingte Verlärmung und eine entsprechende dauerhafte Reduzierung der Erholungsfunktion der Landschaft.

•Die baubedingte Inanspruchnahme von Flächen mit Erholungsfunktion sowie deren Funktionsbeeinträchtigung durch bauteiliche Störwirkungen werden aufgrund der temporären Wirkungen nicht als erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes eingestuft.

Bewertung der Auswirkungen auf Kulturgüter

Kulturelles Erbe. Baudenkmale, Ensembles und Gartendenkmale im Sinne von § 2 DSchG Berlin werden weder baulich noch anlagebedingt in Anspruch genommen. Sie befinden sich auch nicht in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben, sodass Beeinträchtigungen durch baubedingte Erschütterungen ausgeschlossen sind.

•Die Planung greift jedoch kleinflächig im östlichen Abschnitt der B1/B5 in ein archäologisches Verdachtsgebiet ein. Dabei handelt es sich um den „Dorfkern“ von Alt-Biesdorf. Der Vorhabenträger wird sich mit dem Landesdenkmalamt Berlin über möglicherweise erforderliche Maßnahmen gemäß DSchG Bln im Zuge der weiteren Planungen abstimmen. Vorhabenbedingte erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut sind daher ausgeschlossen.

Sonstige Sachgüter. Vorhabenbedingt wird in Waldflächen eingegriffen, die einer forstwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Die Gehölze, die sich nun am Rand des Waldes befinden und einem veränderten Waldklima ausgesetzt sind, können zunehmend von Windwurf und Rindenbrand betroffen sein, was sich negativ auf den Ertrag in der Forstwirtschaft auswirken kann.

•Von der im nördlichen Untersuchungsraum parallel zur TVO verlaufenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung liegt ein Maststandort innerhalb des vorhabenbedingten Baufeldes. Eine Inanspruchnahme dieses Maststandorts erfolgt jedoch nicht. Weitere Masten liegen knapp außerhalb des Baufeldes. Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen der Freileitung sind auszuschließen, die Auswirkungen werden jedoch als gering eingestuft.

•Weitere Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Gas werden durch das Vorhaben in Anspruch genommen, sind jedoch nicht Gegenstand der umweltbezogenen Auswirkungsprognose.

Weitere Schutzgebiete. Das Vorhaben liegt nicht in einem Naturpark (nach § 27 BNatSchG), Nationalpark (nach § 24 BNatSchG) oder in einem Biosphärenreservat (nach § 25 BNatSchG).

•Innerhalb des Untersuchungsraums (400 m-Radius) wurde am 05.03.2021 das Naturschutzgebiet (NSG) „Biesenhorster Sand“ ausgewiesen. Es liegt südöstlich des Tierparks und schützt eine artenreiche Flora und Fauna der Trockenrasen.

•Ein Naturdenkmal (Einzelbaum), dessen Schutz in der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin vom 2. März 1993 festgesetzt ist, befindet sich am südlichen Rand des Untersuchungsraums.

•Der Untersuchungsraum wird großflächig durch das Wasserschutzgebiet mit den Teilen „Wuhlheide“ und „Wuhlheide und Kaulsdorf“ überdeckt.

Welche Schutzmaßnahmen sind geplant?

Lärmschutzmaßnahmen

•Im Ergebnis der schalltechnischen Berechnungen ist festzustellen, dass der Neubau der TVO ohne Lärmschutzmaßnahmen zu Überschreitungen der zulässigen Immissionsgrenzwerte an schutzbedürftigen Gebäuden im Untersuchungsbereich führen würde.

•Im Tageszeitraum (06:00 bis 22:00 Uhr) sind 17 Gebäude/-teile betroffen. Im Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr) sind 118 Gebäude/-teile mit Überschreitung des Immissionsgrenzwerts festzustellen.

Schutzbedürftige Bebauung befindet sich überwiegend östlich der TVO ab etwa Bau-km 2+950 (Hadubrandweg) bis zum nördlichen Bauende.

Südlich von Bau-km 2+950 und westlich der TVO ist nur vereinzelt schutzbedürftige Bebauung vorhanden. Das Gebiet westlich der TVO ist von der Rudolf-Rühl-Allee bis zu den Gleisanlagen der U 5 durch Kleingartenanlagen geprägt.

•Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die untersuchte Bebauung:

Östlich der TVO
Bereich Gebietseinstufung

Abstandzur TVO

Rudolf-Rühl-Allee 15 Bau-km 1+430

Wohnen im Außenbereich, Einstufung wie Mischgebiet

ca. 200m
Köpenicker Straße 302 Bau-km 2+450 bis 2+550 Sondergebiet, Einstufung wie Wohngebiet, Gebäudeeinstufung als Pflegeheim ca. 230m

Köpenicker Straße 302B, 302 C Bau-km 2+330 bis 2+430

Sondergebiet, Einstufung wie Wohngebiet, Gebäudeeinstufung als Wohngebäude ca 260 bis 280m
Hadubrandweg bis Dankratweg Bau-km 2+950 bis 4+150 Wohngebiet ab ca. 20m
KGA Am Fuchsberg Bau-km 4+150 bis 4+450 Kleingartengebiet ab ca. 50m
Alfreder Straße bis Bahnanlagen der U5 Bau-km 4+450 bis 5+300 Wohngebiet ab ca. 20m
KGA Dauergarten und KGA Klein-Biesdorf Bau-km 5+300 bis 5+600 Kleingartengebiet ab ca. 100m

Debenzer Straße bis schrodaer Straße Bau-km 5+350 bis 5+600

Wohngebiet ca 90 bis 350m
Vorstadtweg bis Weißenhöher Straße Wohngebiet ca. 100 bis 600m
Lötschbergstraße Bau-km 6+850 bis 7+000 Mischgebiet ca. 250 bis 300m
Alt-Biesdorf bis Beethovenstraße Bau-km 7+000 bis 7+100 Mischgebiet ab ca. 50 m
Beethovenstraße bis Waldbacher Weg Bau-km7+100 bis 7+300 Wohngebiet

ab ca. 20m

 

 

Westlich der TVO
Bereich Gebietseinstufung Abstand zur TVO
KGA ,,Gartenfreunde Wuhlheide (K) KGA" /KGA ,,Gartenfreunde Wuhlheide"/ KGA „Biesenhorst "Str. Am Heizhaus, Rudolf-Rühl-Allee bis Zachen-bergstraße
Bau-km 1+800 bis 4+100
Kleingartengebiet ca 80 bis 400m
KGA „Seegelände" (Robert-Siewert-Straße bis Kötzlinger Stra0e)
Bau-km 4+650 bis 5+000
Kleingartengebiet ab ca. 20m
Zwieseler Straße
Bau-km 5+200 bis 5+300
Wohngebiet ca. 170m
Alt-Friedrichsfelde 65A und 65B
Bau-km 6+500
Wohngebiet

ca. 230m

 

Straßendeckschicht. Zur Verringerung der Lärmimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich der geplanten Trasse der TVO wird bei den schalltechnischen Berechnungen für den Trassenverlauf vom südlichen Bauanfang bei Bau-km 0+016 bis zum nördlichen Bauende bei Bau-km 7+220 eine Straßendeckschicht mit einer Korrektur von -3,9 / -0,9 dB entsprechend der Tabelle 4a der RLS-19 berücksichtigt.

•Angesichts geringer Schwerverkehrsanteile von im Mittel 1,9 bis 2,9 % weist diese Deckschicht gegenüber allen anderen, im Geschwindigkeitsbereich ≤ 60 km/h, die höchste Emissionsminderung bei der Fahrzeuggruppe Pkw auf.

Lärmschutzwände. Die Lärmschutzwände werden sich zwischen der Fahrbahn der TVO und dem dazu parallel verlaufenden Rad-/Fußweg befinden. Zwischen der äußeren Fahrbahnkante und der Vorderkante der Lärmschutzwand ist ein Sicherheitsbereich von 1,20 m notwendig.

• Im Ergebnis der schalltechnischen Variantenuntersuchungen ergeben sich für den Abschnitt zwischen Hadubrandweg und Dankratweg Lärmschutzwände von 1,5 bis 3,0 m Höhe und für den Abschnitt zwischen Alfelder Straße und Pilostraße Wände von 2,0 bis 4,0 m Höhe

•Im Bereich der geplanten Bushaltestelle am Balzerweg und im Bereich der Fußgängerquerung in Höhe der Pilostraße sind die Wände zu unterbrechen.

•Im Bereich der Fußgängerquerung an der Pilostraße ist eine zusätzliche Wand von 2,0 bis 4,5 m Höhe östlich des Gehwegs notwendig.

• Mit den geplanten Lärmschutzwänden können an fast allen schutzbedürftigen Gebäuden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden.

•Der Mehraufwand für den Vollschutz in Form zusätzlicher Lärmschutzwände im Bereich der Gehwegrücklage steht mit Mehrkosten von ca. 80.000 € außer Verhältnis zum Schutzzweck.

Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen

Im Untersuchungsgebiet werden keine Überschreitungen der beurteilungsrelevanten Jahresmittelwerte für NO₂, PM10 und PM2.5 berechnet. Auch der BaP-Zielwert der 39. BImSchV wird unterschritten.

•Der strengere PM10-Kurzzeitgrenzwert von 35 Tagen größer 50 µg/m³ entsprechend der 39. BImSchV kann am Straßenrand in Alt Biesdorf in meteorologisch ungünstigen Jahren überschritten werden.

•Aus Sicht der Lufthygiene sind die Planungen im Hinblick auf die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht abzulehnen.

Maßnahmen zum Gewässerschutz

Versickerung des Spritz- und Sprühhafenwassers. Im Bereich der Wasserschutzzone wird mit dem geplanten Regelquerschnitt (II) von den Vorgaben gemäß RiStWag abgewichen. Seitens der Wasserbehörde wird diese Abweichung toleriert, da über einen Nachweis gemäß DWA-Merkblatt 153 gezeigt werden konnte,dass sogar eine Versickerung der gesamten Straßenabläufe, nicht nur des Spritzwassers, zulässig ist (vgl. Anhang 9.2 aus U18.1). Demzufolge sind hier keine weiteren konstruktiven Maßnahmen erforderlich.

•Davon unbenommen ist die Forderung nach einer Schutzeinrichtung, die verhindern soll, dass Fahrzeuge auf dem unbefestigten Seitenstreifen abgestellt werden oder dort verunfallen.
 Gemäß RiStWag ist das Regenwasser in (dauerhaft dichten) Rohrleitungen zu sammeln und aus der Wasserschutzzone hinauszuleiten.

•Bei der Alternativvariante wird das Wasser durch die gesamte Wasserschutzzone durchgeführt und nicht auf möglichst kurzem Weg einer außerhalb der Schutzzone liegenden Vorflut zugeführt.

Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete

•Zur Einbindung der Anlage in die umgebenden bebauten Gebiete und zur Wiederherstellung des Landschaftsbildes sind um die Anlage Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen in Form von Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen.

•Dies dient einerseits der Einbindung der Verkehrsanlage in den innerstädtischen und u. a. von Wohnbebauung geprägten umgebenden Raum. Zum anderen werden neben Ruderarflächen maßgeblich Gehölzbiotope der Straßennebenflächen der Bestandsanlage beansprucht.

•Der Fokus auf Gehölzbiotope in der Maßnahmenplanung trägt also dem Grundsatz eines möglichst gleichartigen Ausgleichs Rechnung.

•Hinsichtlich der Gehölzbepflanzung wurde unterschieden in die Pflanzung von Laubgebüschen (Strauchbepflanzung) und die Pflanzung mehrschichtiger Gehölzbestände. Die Differenzierung erfolgte einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der Flächengröße und Geometrie (Kompaktheit) sowie ihrer Lage.