Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

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Wie wird sich die neue TVO-Trasse auf die Menschen und die Umwelt auswirken?

Bewertung der Auswirkungen auf Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

• Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut „Menschen“, insbesondere die menschliche Gesundheit, können in hohem Maße reduziert werden.

• Dies wird u.a. durch den Verzicht auf Nachtarbeiten gewährleistet werden.

• Aufgrund der deutlich höheren Schallpegel während des Baus und der Lage des Vorhabens sind zusätzliche Lärmbelastungen in Bereichen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für die Erholungsnutzung während der Bauzeit von bis zu etwa 10 Jahren zu erwarten.

• Umfangreiche Beeinträchtigungen ergeben sich u.a. durch die Verlärmung von Kleingartenanlagen und Grünanlagen, die überwiegend eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung im Siedlungsraum haben. Zur Minderung der Auswirkungen sind zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen notwendig.

• Auch der teilweise vorbelastete nordöstliche Bereich des Tierparks, ein Schwerpunkt der Erholungsnutzung mit überregionaler Bedeutung, ist betroffen. Die Auswirkungen durch bau- und betriebsbedingte Lärmemissionen werden daher für das Schutzgut als erheblich eingestuft.

• Durch den Bau der TVO werden 48 Gebäude und durch A-/E-Maßnahmen 77 Gebäude abgerissen. Davon sind lediglich fünf Gebäude Wohngebäude. Der Verlust der Wohnfunktion wird, auch unter Berücksichtigung der Knappheit von Wohnraum in Berlin, als erhebliche Auswirkung für das Schutzgut eingestuft.

 

Bewertung der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

• Insgesamt werden die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt als erheblich eingestuft.

• Für die Artengruppen Brutvögel und Fledermäuse können unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen Auswirkungen vermieden bzw. Verluste entsprechend ausgeglichen werden, sodass für diese Artengruppen keine erheblichen umweltrelevanten Auswirkungen verbleiben.

• Jedoch wird großflächig in Habitate der Zauneidechse eingegriffen. In Unterlage 19.2 wird dargelegt, dass es trotz gebotener Minimierung des Eingriffs im Rahmen der Baumaßnahmen zu einem temporären baubedingten und einem dauerhaften anlagenbedingten Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Flächeninanspruchnahme für die Zauneidechse kommt. Mithilfe von Abfangen und Umsiedeln wird auf den betroffenen Flächen verhindert, dass das Tötungsverbot greift.

• Für die Habitatverluste werden trassennahe CEF-Maßnahmen umgesetzt. Weitere trassennahe Flächen stehen erst nach Beendigung der Bautätigkeiten zur Verfügung

• Anlage- und betriebsbedingt wird in hoch bis sehr hoch bedeutsame Habitatflächen von Faltern und Heuschrecken eingegriffen.

• Die vorhabenbedingten Eingriffe in geschützte Biotope werden vollständig kompensiert (vgl. Unterlage 19.1).

 

Bewertung der Auswirkungen auf Fläche und Boden

• Unter Berücksichtigung der in Unterlage 19.6 (Kapitel 6.3.3) beschriebenen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen zur Vermeidung und Minderung der nicht vollständig kompensierbaren Bodeneingriffe sowie der geringen Flächenverfügbarkeit im städtischen Bereich werden die nicht vollständig zu vermeidenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche und Boden als erheblich eingestuft.

 

Bewertung der Auswirkungen auf Wasser

• Unter Berücksichtigung der in Unterlage 19.6 (Kap. 6.4.3) beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser.

 

Bewertung der Auswirkungen auf Luft und Klima

• Klimaschutz. Der Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 19.7) ermittelt für das Vorhaben Emissionen in Höhe von 6.650 t CO₂-Äquivalent pro Jahr, was einem Anteil von etwa 0,079 Promille bzw. 0,008 % der national zulässigen Jahresemissionsmenge entspricht und daher als untergeordnet zu bewerten ist.

• Die Auswirkungen durch den Betrieb der TVO werden aufgrund des geringfügigen Anstiegs der Luftschadstoffe daher als gering eingeschätzt.

• Gemäß Unterlage 19.7 wird mit der Umstellung auf Elektromobilität von einer Reduzierung der Emissionen im Verkehrssektor und möglicherweise von einer Verlagerung in den Sektor Energiewirtschaft auszugehen sein.

• In Verbindung mit der Kompensation des Verlusts klimarelevanter Vegetationsstrukturen und weiterer klimawirksamer Strukturen kommt Unterlage 19.7 zu dem Schluss, dass das Vorhaben mit den Belangen des Klimaschutzes vereinbar ist.

• Luft und Klima. Vorhabenbedingt erfolgen Eingriffe in Waldflächen gemäß Biotoptypenkartierung (Unterlage 19.3.1) auf einer Fläche von ca. 22 ha.

• Grundsätzlich wird auf den lediglich baulich beanspruchten Flächen eine Wiederherstellung der Biotope durchgeführt. Zudem wird auf geeigneten Straßennebenflächen die Anlage von Gehölzflächen vorgenommen, die jedoch in ihrer Funktion nicht mit Waldflächen vergleichbar sind.

• Ein Teil der Kompensation erfolgt aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit im Untersuchungsraum auf anderweitigen Flächen im Berliner Stadtgebiet, sodass insbesondere für die angrenzenden Wohngebiete grundsätzlich von einem Verlust von Flächen mit Bedeutung für die Kalt- und Frischluftproduktion auszugehen sein wird.

 

Bewertung der Auswirkungen auf Landschaft

• Unter Berücksichtigung der beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung ergeben sich erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft insbesondere durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Grünflächen mit sehr hoher Bedeutung für die Erholung sowie deren betriebsbedingte Verlärmung und eine entsprechende dauerhafte Reduzierung der Erholungsfunktion der Landschaft.

• Die baubedingte Inanspruchnahme von Flächen mit Erholungsfunktion sowie deren Funktionsbeeinträchtigung durch bauteiliche Störwirkungen werden aufgrund der temporären Wirkungen nicht als erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes eingestuft.

 

Bewertung der Auswirkungen auf Kulturgüter

• Kulturelles Erbe. Baudenkmale, Ensembles und Gartendenkmale im Sinne von § 2 DSchG Berlin werden weder baulich noch anlagebedingt in Anspruch genommen. Sie befinden sich auch nicht in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben, sodass Beeinträchtigungen durch baubedingte Erschütterungen ausgeschlossen sind.

• Die Planung greift jedoch kleinflächig im östlichen Abschnitt der B1/B5 in ein archäologisches Verdachtsgebiet ein. Dabei handelt es sich um den „Dorfkern“ von Alt-Biesdorf. Der Vorhabenträger wird sich mit dem Landesdenkmalamt Berlin über möglicherweise erforderliche Maßnahmen gemäß DSchG Bln im Zuge der weiteren Planungen abstimmen. Vorhabenbedingte erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut sind daher ausgeschlossen.

• Sonstige Sachgüter. Vorhabenbedingt wird in Waldflächen eingegriffen, die einer forstwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Die Gehölze, die sich nun am Rand des Waldes befinden und einem veränderten Waldklima ausgesetzt sind, können zunehmend von Windwurf und Rindenbrand betroffen sein, was sich negativ auf den Ertrag in der Forstwirtschaft auswirken kann.

• Von der im nördlichen Untersuchungsraum parallel zur TVO verlaufenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung liegt ein Maststandort innerhalb des vorhabenbedingten Baufeldes. Eine Inanspruchnahme dieses Maststandorts erfolgt jedoch nicht. Weitere Masten liegen knapp außerhalb des Baufeldes. Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen der Freileitung sind auszuschließen, die Auswirkungen werden jedoch als gering eingestuft.

• Weitere Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Gas werden durch das Vorhaben in Anspruch genommen, sind jedoch nicht Gegenstand der umweltbezogenen Auswirkungsprognose.

• Weitere Schutzgebiete. Das Vorhaben liegt nicht in einem Naturpark (nach § 27 BNatSchG), Nationalpark (nach § 24 BNatSchG) oder in einem Biosphärenreservat (nach § 25 BNatSchG).

• Innerhalb des Untersuchungsraums (400 m-Radius) wurde am 05.03.2021 das Naturschutzgebiet (NSG) „Biesenhorster Sand“ ausgewiesen. Es liegt südöstlich des Tierparks und schützt eine artenreiche Flora und Fauna der Trockenrasen.

• Ein Naturdenkmal (Einzelbaum), dessen Schutz in der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin vom 2. März 1993 festgesetzt ist, befindet sich am südlichen Rand des Untersuchungsraums.

• Der Untersuchungsraum wird großflächig durch das Wasserschutzgebiet mit den Teilen „Wuhlheide“ und „Wuhlheide und Kaulsdorf“ überdeckt.