Fertigstellung des nördlichen und südlichen TVO-Abschnitts im 20. Jahrhundert.
Die Pläne für eine Entlastungsstraße zwischen dem Nordosten und dem Südosten Berlins reichen bis in das 20. Jahrhundert zurück. Schon in den 1920er Jahren gab es Überlegungen für eine leistungsfähige Straßenverbindung zwischen Ahrensfelde und Adlershof.
Im Generalverkehrsplan der Hauptstadt der DDR waren vier Tangenten zur Bewältigung der Verkehrsströme geplant. Diese sollten als Radial-Ring-System die auf die Innenstadt ausgerichteten Radialen entlasten und tangentiale Verkehre ableiten, darunter auch eine Verbindung zwischen der B 96a am Grünauer Kreuz und dem Blumberger Damm, ehemals Otto-Buchwitz-Straße. Mit dem Bau der Großwohnsiedlung Marzahn in den 1970er Jahren wurde mit der Märkischen Allee (B 158) der nördliche Abschnitt der Tangentialverbindung errichtet. Er verläuft von der Stadtgrenze in Ahrensfelde bis zur B 1/B 5 in Biesdorf.
In den 1990er Jahren wurden die Notwendigkeit und Bedeutung der verschiedenen Abschnitte weiter untersucht, wobei der Raum Köpenick Priorität erhielt. Der Bau des südlichen Teilstücks der TVO wurde abgeschlossen. Es verläuft von der Straße „An der Wuhlheide“ über die Spindlersfelder Straße und den Glienicker Weg bis zum Adlergestell.
Einigung auf den geplanten Verlauf der mittleren TVO-Trasse
Kombinationspunkt „Ende“
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Voruntersuchungen zur neuen Straßenverbindung zwischen der Spindlersfelder Straße und der Märkischen Allee durchgeführt.
Die Analyse des Bestandes, mit stark frequentierten Verkehrswegen (Knotenpunkten und Strecken), hoher Stauanfalligkeit und daraus resultierenden Konflikten und Problemen in Bezug auf die Leistungsfähigkeit und die Belastung der Bewohner und Anlieger, zeigte mithilfe einer objektkonkreten Verkehrsprognose, dass durch die prognostizierten Entwicklungen der Raumstruktur und Infrastruktur keine Verbesserung dieser Verkehrszustände zu erwarten ist. Im Gegenteil, insbesondere durch den steigenden Anteil des Lkw-Verkehrs werden zusätzliche Belastungen auftreten.
Daran anschließend ergab sich, dass die Errichtung des mittleren TVO-Abschnitts wesentlich zur Verbesserung der schwierigen Verkehrsverhältnisse beitragen würde.Im Rahmen des Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens wurden acht verschiedene Trassenkorridore untersucht. Die Bewertung dieser Korridore unter Einbeziehung verkehrlicher, wirtschaftlicher, städtebaulicher und umweltrelevanter Kriterien führte zum Ausschluss von sechs Korridoren, da sie die Planungsziele nicht erfüllten.
Die Entscheidung, zwei verbleibende Korridore (östlich und westlich des Berliner Außenrings der DB) weiterzuverfolgen, ermöglicht einen neuen, weitgehend anbaufreien Trassenverlauf, der die verkehrsplanerischen Ziele hinsichtlich der Verkehrswirksamkeit und Verbindungsqualität für einen Lückenschluss in der Nord-Süd-Relation im Hauptstraßennetz der östlichen Bezirke Berlins in vollem Umfang erfüllt und die bestehenden Straßenzüge in dieser Region erheblich entlastet.
Durch die mögliche Kombination beider Korridore könnten sich neue Potenziale ergeben, die in die Abwägung der zweiten Stufe des Verfahrens einfließen. Abhängig davon, an welchem Punkt der mittlere TVO-Abschnitt die Bahnanlage überqueren kann, wurden drei Kombinationen der verbliebenen Korridore entwickelt:
• der Kombinationspunkt „Anfang“ (Die Überquerung der Bahnanlage von Ost nach West erfolgt an der nördlichen Waldgrenze der Köpenicker Straße vor dem Hadubrandweg)
• der Kombinationspunkt „Mitte“ (Der Trassenwechsel erfolgt auf Höhe des Arnfriedwegs)
• der Kombinationspunkt „Ende“ (Der Trassenwechsel erfolgt auf Höhe der Stader Straße, unmittelbar vor Beginn des Streckenabschnitts, in dem die vorhandene Bebauung näher an die Bahnanlage heranrückt).
Unter Berücksichtigung der artenschutzrelevanten Belange und des besonderen Artenschutzes wurde festgestellt, dass die Zulassungsfähigkeit der Kombinationsvarianten „Anfang“ und „Mitte“ nicht gegeben ist, da die Ausnahmetatbestände nicht erfüllt werden. Die Kombinationsvariante „Ende“ bietet jedoch eine zumutbare Alternative.
• Beim Kombinationspunkt „Anfang“ kann ein Teil der erforderlichen Abrisse vermieden werden, was jedoch zu einer Beeinträchtigung des wertvollen Naturraums des Biesenhorster Sandes auf einer zusätzlichen Streckenlänge von etwa 1.800 Metern führt.
• Beim Kombinationspunkt „Mitte“ verringert sich der Eingriff in den Biesenhorster Sand auf der Westseite im Vergleich zum „Kombinationspunkt Anfang“ nur geringfügig um etwa 300 Meter. Zudem sind dabei Grundstücksbetroffenheiten festzustellen.
• Auch beim Kombinationspunkt „Ende“ sind Grundstückseigentümer betroffen; jedoch ist im Vergleich zum „Kombinationspunkt Anfang“ die Beeinträchtigung des wertvollen Naturraumes des Biesenhorster Sandes auf der Westseite gering.
Die Kombinationsvariante „Ende“ ist somit das Ergebnis der Variantenuntersuchung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens und der Belange des besonderen Artenschutzes und stellt die Vorzugsvariante dar.