Schutzmaßnahmen

Schutz123

Welche Schutzmaßnahmen sind geplant?

Östlich der TVO
Bereich Gebietseinstufung Abstandzur TVO
Rudolf-Rühl-Allee 15 Bau-km 1+430 Wohnen im Außenbereich, Einstufung wie Mischgebiet ca. 200m
Köpenicker Straße 302 Bau-km 2+450 bis 2+550 Sondergebiet, Einstufung wie Wohngebiet, Gebäudeeinstufung als Pflegeheim ca. 230m
Köpenicker Straße 302B, 302 C Bau-km 2+330 bis 2+430 Sondergebiet, Einstufung wie Wohngebiet, Gebäudeeinstufung als Wohngebäude ca. 260 bis 280m
Hadubrandweg bis Dankratweg Bau-km 2+950 bis 4+150 Wohngebiet ab ca. 20m
KGA Am Fuchsberg Bau-km 4+150 bis 4+450 Kleingartengebiet ab ca. 50m
Alfreder Straße bis Bahnanlagen der U5 Bau-km 4+450 bis 5+300 Wohngebiet ab ca. 20m
KGA Dauergarten und KGA Klein-Biesdorf Bau-km 5+300 bis 5+600 Kleingartengebiet ab ca. 100m
Debenzer Straße bis schrodaer Straße Bau-km 5+350 bis 5+600 Wohngebiet ca. 90 bis 350m
Vorstadtweg bis Weißenhöher Straße Wohngebiet ca. 100 bis 600m
Lötschbergstraße Bau-km 6+850 bis 7+000 Mischgebiet ca. 250 bis 300m
Alt-Biesdorf bis Beethovenstraße Bau-km 7+000 bis 7+100 Mischgebiet ab ca. 50 m
Beethovenstraße bis Waldbacher Weg Bau-km7+100 bis 7+300 Wohngebiet

ab ca. 20m

 

 

Westlich der TVO
Bereich Gebietseinstufung Abstand zur TVO
KGA ,,Gartenfreunde Wuhlheide (K) KGA" /KGA ,,Gartenfreunde Wuhlheide"/ KGA „Biesenhorst "Str. Am Heizhaus, Rudolf-Rühl-Allee bis Zachen-bergstraße
Bau-km 1+800 bis 4+100
Kleingartengebiet ca. 80 bis 400m
KGA „Seegelände" (Robert-Siewert-Straße bis Kötzlinger Stra0e)
Bau-km 4+650 bis 5+000
Kleingartengebiet ab ca. 20m
Zwieseler Straße
Bau-km 5+200 bis 5+300
Wohngebiet ca. 170m
Alt-Friedrichsfelde 65A und 65B
Bau-km 6+500
Wohngebiet ca. 230m

 

•Straßendeckschicht. Zur Verringerung der Lärmimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich der geplanten Trasse der TVO wird bei den schalltechnischen Berechnungen für den Trassenverlauf vom südlichen Bauanfang bei Bau-km 0+016 bis zum nördlichen Bauende bei Bau-km 7+220 eine Straßendeckschicht mit einer Korrektur von -3,9 / -0,9 dB entsprechend der Tabelle 4a der RLS-19 berücksichtigt.

•Angesichts geringer Schwerverkehrsanteile von im Mittel 1,9 bis 2,9 % weist diese Deckschicht gegenüber allen anderen, im Geschwindigkeitsbereich ≤ 60 km/h, die höchste Emissionsminderung bei der Fahrzeuggruppe Pkw auf.

•Lärmschutzwände. Die Lärmschutzwände werden sich zwischen der Fahrbahn der TVO und dem dazu parallel verlaufenden Rad-/Fußweg befinden. Zwischen der äußeren Fahrbahnkante und der Vorderkante der Lärmschutzwand ist ein Sicherheitsbereich von 1,20 m notwendig.

• Im Ergebnis der schalltechnischen Variantenuntersuchungen ergeben sich für den Abschnitt zwischen Hadubrandweg und Dankratweg Lärmschutzwände von 1,5 bis 3,0 m Höhe und für den Abschnitt zwischen Alfelder Straße und Pilostraße Wände von 2,0 bis 4,0 m Höhe.

•Im Bereich der geplanten Bushaltestelle am Balzerweg und im Bereich der Fußgängerquerung in Höhe der Pilostraße sind die Wände zu unterbrechen.

•Im Bereich der Fußgängerquerung an der Pilostraße ist eine zusätzliche Wand von 2,0 bis 4,5 m Höhe östlich des Gehwegs notwendig.

• Mit den geplanten Lärmschutzwänden können an fast allen schutzbedürftigen Gebäuden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden.

•Der Mehraufwand für den Vollschutz in Form zusätzlicher Lärmschutzwände im Bereich der Gehwegrücklage steht mit Mehrkosten von ca. 80.000 € außer Verhältnis zum Schutzzweck.

Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen

•Im Untersuchungsgebiet werden keine Überschreitungen der beurteilungsrelevanten Jahresmittelwerte für NO₂, PM10 und PM2.5 berechnet. Auch der BaP-Zielwert der 39. BImSchV wird unterschritten.

•Der strengere PM10-Kurzzeitgrenzwert von 35 Tagen größer 50 µg/m³ entsprechend der 39. BImSchV kann am Straßenrand in Alt Biesdorf in meteorologisch ungünstigen Jahren überschritten werden.

•Aus Sicht der Lufthygiene sind die Planungen im Hinblick auf die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht abzulehnen.

Maßnahmen zum Gewässerschutz

•Versickerung des Spritz- und Sprühhafenwassers. Im Bereich der Wasserschutzzone wird mit dem geplanten Regelquerschnitt (II) von den Vorgaben gemäß RiStWag abgewichen. Seitens der Wasserbehörde wird diese Abweichung toleriert, da über einen Nachweis gemäß DWA-Merkblatt 153 gezeigt werden konnte,dass sogar eine Versickerung der gesamten Straßenabläufe, nicht nur des Spritzwassers, zulässig ist (vgl. Anhang 9.2 aus U18.1). Demzufolge sind hier keine weiteren konstruktiven Maßnahmen erforderlich.

•Davon unbenommen ist die Forderung nach einer Schutzeinrichtung, die verhindern soll, dass Fahrzeuge auf dem unbefestigten Seitenstreifen abgestellt werden oder dort verunfallen.
Gemäß RiStWag ist das Regenwasser in (dauerhaft dichten) Rohrleitungen zu sammeln und aus der Wasserschutzzone hinauszuleiten.

•Bei der Alternativvariante wird das Wasser durch die gesamte Wasserschutzzone durchgeführt und nicht auf möglichst kurzem Weg einer außerhalb der Schutzzone liegenden Vorflut zugeführt.

Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete

•Zur Einbindung der Anlage in die umgebenden bebauten Gebiete und zur Wiederherstellung des Landschaftsbildes sind um die Anlage Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen in Form von Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen.

•Dies dient einerseits der Einbindung der Verkehrsanlage in den innerstädtischen und u. a. von Wohnbebauung geprägten umgebenden Raum. Zum anderen werden neben Ruderarflächen maßgeblich Gehölzbiotope der Straßennebenflächen der Bestandsanlage beansprucht.

•Der Fokus auf Gehölzbiotope in der Maßnahmenplanung trägt also dem Grundsatz eines möglichst gleichartigen Ausgleichs Rechnung.

•Hinsichtlich der Gehölzbepflanzung wurde unterschieden in die Pflanzung von Laubgebüschen (Strauchbepflanzung) und die Pflanzung mehrschichtiger Gehölzbestände. Die Differenzierung erfolgte einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der Flächengröße und Geometrie (Kompaktheit) sowie ihrer Lage.